Zustiftungen

Eine Zustiftung ist dann zu empfehlen, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand für die Errichtung und Verwaltung einer eigenen Stiftung zu hoch ist.

Eine Zustiftung fließt in das Grundstockvermögen der Stiftung und bleibt somit erhalten. Vieles spricht für eine Zustiftung, allerdings gilt es auch einige grundsätzliche Dinge zu bedenken.
 

  • Für Zustiftungen gelten die gleichen Steuervorteile wie bei einer Stiftungserrichtung.
  • Der Zweck der bestehenden Stiftung muss mit dem Willen der Zustifter übereinstimmen, ggf. ist die Satzung diesbezüglich zu erweitern.
  • Die Zustiftung muss von der Stiftung angenommen werden.
  • Die Satzung und die Verwaltung bestehen schon.