Eine Stiftung ist die dauerhafte und unveränderliche Festlegung und Verwirklichung des Willens von Stifterinnen oder Stiftern.
Merkmale
Eine kirchliche Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das geschenkte Vermögen erhalten bleibt. Nur die Erträge (Zinsen o.Ä.) dürfen zur Finanzierung des Stiftungszweckes verwendet werden.
Stiftungsformen
Für die Rechtsform einer Stiftung sind neben dem Stiftungsvermögen eine Reihe weiterer Zusammenhänge maßgebend.
Stiftungstypen
Es gibt drei Hauptformen rechtsfähiger Stiftungen: die Persönlichkeitsstiftung, die Gemeinschaftsstiftung oder Bürgerstiftung und die institutionelle Stiftung.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage jeder Stiftungserrichtung ist das Stiftungsgeschäft. Die Satzung ist die Grundlage der Stiftungsarbeit.
Stiftungszweck
Im Stiftungszweck drückt der Stifter seinen Willen aus, er ist oberste Richtschnur und bestimmt die Ausrichtung der Stiftung.
Steuerliche Vorteile
Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" fördert der Gesetzgeber Beiträge von Privatpersonen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme.