Merkmale

Eine kirchliche Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das geschenkte Vermögen erhalten bleibt. Nur die Erträge (Zinsen o.Ä.) dürfen zur Finanzierung des Stiftungszweckes verwendet werden.

Nur die Erträge (Zinsen o. Ä.) dürfen zur Finanzierung des Stiftungszweckes verwendet werden. Der Stiftungszweck als Ausdruck des Stifterwillens ist in der Satzung niedergelegt. Zur Errichtung einer Stiftung gibt es bestimmte Wege, die eingehalten werden müssen, die aber auch eine große gestalterische Freiheit geben.