Stiftungszweck

Im Stiftungszweck drückt der Stifter seinen Willen aus, er ist oberste Richtschnur und bestimmt die Ausrichtung der Stiftung.

Kirchliche Stiftungen decken nahezu alle steuerbegünstigten Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) ab.

Beispiele aus dem kirchlichen Bereich sind

  • Hilfen für Bedürftige (Obdachlose, Arme, Kranke, Menschen mit Behinderung, Randgruppen)
  • Unterstützung oder Trägerschaft kirchlicher oder diakonischer Einrichtungen
  • Stipendien
  • Unterhalt kirchlicher Gebäude und kulturhistorisch wertvoller Einrichtungen
  • Zielgruppenarbeit in den Kirchengemeinden (Kinder-, Jugend,- Familien- und Seniorenarbeit)
  • Erwachsenenbildung
  • Kirchenmusik und Chöre
  • Schulen, Bildungs- und Tagungseinrichtungen
  • Mission
  • Entwicklungshilfe
  • Ökumene
  • Völkerverständigung