Stiftungstypen

Es gibt drei Hauptformen rechtsfähiger Stiftungen: die Persönlichkeitsstiftung, die Gemeinschaftsstiftung oder Bürgerstiftung und die institutionelle Stiftung.

Es gibt drei Hauptformen von Stiftungen

Persönlichkeitsstiftung

Einzelne Stifterpersönlichkeiten oder ein Stifterpaar initiieren die Stiftung. Der Stifterwille ist unveränderbar, meist wird die Stiftung auf unbestimmte Zeit errichtet. Es bestehen zweierlei Möglichkeiten der Errichtung:

  • Die Stiftung zu Lebzeiten hat viele Vorteile. So kann die stiftende Person selbst in den Stiftungsorganen mitarbeiten, die Stiftung präsentieren, erleben, wie ihre Ideen umgesetzt werden und Gutes bewirken.
  • Die Stiftung von Todes wegen wird testamentarisch verfügt. Hierbei kann bis ans Lebensende frei bzw. im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen über das in Aussicht gestellte Vermögen weiter verfügt werden.

Die Gemeinschaftsstiftung oder Bürgerstiftung

  • Diese Stiftung wird von mehreren Personen errichtet und erreicht ihr Ziel durch das Engagement vieler. Die Gemeinschafts- oder Bürgerstiftung ist in der Regel auf eine wachsende Zahl von Stiftern und Zustiftern und auf ein wachsendes Vermögen angelegt.

Die institutionelle Stiftung

  • Sie verwaltet von Körperschaften gesammeltes Vermögen. Ein großer Vorteil von institutionellen Stiftungen besteht darin, Projekte umzusetzen, für die ansonsten mehrere Träger zuständig wären. So besteht die Möglichkeit einer schlanken Verwaltung und effizienten Arbeitens.